Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, besondere Zulage
LGBL_VO_19781222_36Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, besondere ZulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.12.1978
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/1978 18. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 57 Abs. 4 in Verbindung mit § 113 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:
§ 1
Den Gemeindebeamten der Dienstklassen und II sowie den Gemeindeangestellten der Verwendungsgruppen e, d und c in den Gehaltsstufen 1 bis 11 und der Verwendungsgruppe b in den Gehaltsstufen 2 bis 5 wird eine besondere Zulage von 100 S gewährt.
§ 2
Die Verordnungen über Gewährung einer besonderen Zulage an die Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten, LGBl. Nr. 33/1972 und Nr. 50/1972, bleiben hievon unberührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1979 in Kraft.
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