Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, weitere Teuerungszulage
LGBL_VO_19771229_35Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, weitere TeuerungszulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.12.1977
Fundstelle
LGBl. Nr. 35/1977 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 57 Abs. 5 in Verbindung mit § 113 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:
§ 1
Den Gemeindebeamten und den Gemeindeangestellten ist zum Monatsbezug eine weitere Teuerungszulage im Ausmaß von 6,0 v. H. zu gewähren.
§ 2
Die Verordnungen über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten, LGBl. Nr. 34/1972, Nr. 51/ 1972, Nr. 42/1973, Nr. 60/1974, Nr. 43/1975 und Nr. 59/1976, bleiben hievon unberührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1978 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.