Filmverbot
LGBL_VO_19771020_26FilmverbotGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.10.1977
Fundstelle
LGBl. Nr. 26/1977 11. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes "Wovon Frauen träumen", Verleiher: Czerny, der geeignet ist, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, ist in Vorarlberg verboten.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.