Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, weitere Teuerungszulage
LGBL_VO_19761230_59Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, weitere TeuerungszulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1976
Fundstelle
LGBl. Nr. 59/1976 24. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 57 Abs. 5 in Verbindung mit § 113 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:
§ 1
Den Gemeindebeamten und den Gemeindeangestellten ist zum Monatsbezug eine weitere Teuerungszulage im Ausmaß von 5,2 v. H. zu gewähren.
§ 2
Die Verordnungen über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten, LGBl. Nr. 34/1972, Nr. 51/1972, Nr. 42/1973, Nr. 60/1974 und Nr. 43/1975, bleiben hievon unberührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.
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