Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz, Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden im Jahre 1975
LGBL_VO_19760525_19Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz, Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden im Jahre 1975Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.05.1976
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/1976 10. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 48 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 250/1965, in der Fassung BGBl. Nr. 394/1973, wird verordnet:
Der Pauschalbetrag für den Ersatz der Kosten, die den Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbänden) aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahre 1975 erwachsen sind, wird mit 150 S für jedes begonnene Hundert der am 31. Dezember 1975 in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen festgesetzt.
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