Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung, Änderung
LGBL_VO_19751210_48Gemeindebediensteten-Nebenbezügeverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.12.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/1975 21. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund der §§ 71 Abs. 4 und 113 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:
Artikel I
Die Gemeindebediensteten Nebenbezügeverordnung, LGBl. Nr. 35/1972, in der Fassung LGBl. Nr. 24/1973 und Nr. 44/1974, wird wie folgt geändert:
„§ 8
Sonn- und Feiertagszulage für Gemeindebedienstete desSicherheitswachdienstes
„(1) Nebenbezüge nach den §§ 1 bis 4, 7 und 8 können, wenn die
den Anspruch begründenden Tatsachen voraussichtlich für längere Zeit gegeben sind, pauschaliert werden.“
Artikel 1I
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