Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz, Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden im Jahre 1974
LGBL_VO_19750822_37Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz, Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden im Jahre 1974Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.08.1975
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1975 16. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 48 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 250/1965, in der Fassung BGBl. Nr. 394/1973, wird verordnet:
Der Bauschbetrag für den Ersatz der Kosten, die den Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbänden) aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahre 1974 erwachsen sind, wird mit 150 S für jedes begonnene Hundert der am 31. Dezember 1974 in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen festgesetzt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.