Landesbeamte und Landesangestellte, weitere Teuerungszulage
LGBL_VO_19741231_58Landesbeamte und Landesangestellte, weitere TeuerungszulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.12.1974
Fundstelle
LGBl. Nr. 58/1974 24. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 55 Abs. 5 in Verbindung mit § 110 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 16/1972, wird verordnet:
§ 1
Den Landesbeamten und den Landesangestellten ist zum Monatsbezug eine weitere Teuerungszulage im Ausmaß von 10,2 v. H. zu gewähren.
§ 2
Die Verordnungen über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Landesbeamten und Landesangestellten, LGBl. Nr. 29/1972, Nr. 48/1972 und Nr. 41/1973, bleiben hievon unberührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1975 in Kraft.
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