Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz, Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden im Jahre 1973
LGBL_VO_19740522_17Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz, Höhe des Kostenersatzes an die Gemeinden im Jahre 1973Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.05.1974
Fundstelle
LGBl. Nr. 17/1974 9. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 48 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965, BGBl. Nr. 250/1965, in der Fassung BGBl. Nr. 394/1973, wird verordnet:
Der Bauschbetrag für den Ersatz der Kosten die den Gemeinden (Staatsbürgerschaftsverbänden) aus der Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz im Jahre 1973 erwachsen sind, wird mit 200 S für jedes begonnene Hundert der am 31. Dezember 1973 in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen festgesetzt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.