Gemeindebediensteten-Dienstzweige- und Amtstitelverordnung, Änderung
LGBL_VO_19730607_23Gemeindebediensteten-Dienstzweige- und Amtstitelverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.06.1973
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/1973 12. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 40 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:
Die Gemeindebediensteten Dienstzweige- und Amtstitelverordnung, LGBl. Nr. 31/1972, wird in der Weise geändert, daß in der Anlage I zu dieser Verordnung die Amtstitel „Gemeindefachinspektor“ und „Gemeindefachoberinspektor“ durch die Amtstitel „Gemeindeamtsinspektor“ und „Gemeindeamtsoberinspektor“ sowie die Abkürzungen „GFachInsp.“ und „GFachObInsp.“ durch die Abkürzungen „GAmtsInsp.“ und „GAmtsObInsp.“ ersetzt werden.
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