Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, Teuerungszulage
LGBL_VO_19721207_51Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, TeuerungszulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.12.1972
Fundstelle
LGBl. Nr. 51/1972 21. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 57 Abs. 5 in Verbindung mit § 113 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:
§ 1
Den Gemeindebeamten und den Gemeindeangestellten ist zum Monatsbezug eine weitere Teuerungszulage im Ausmaß von 6,2 v. H. zu gewähren.
§ 2
Die Verordnung über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten, LGBl. Nr. 34/1972, bleibt hievon unberührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.