Landesbeamte und Landesangestellte, Teuerungszulage
LGBL_VO_19721207_48Landesbeamte und Landesangestellte, TeuerungszulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.12.1972
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/1972 21. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 55 Abs. 5 in Verbindung mit § 110 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 16/1972, wird verordnet:
§ 1
Den Landesbeamten und den Landesangestellten ist zum Monatsbezug eine weitere Teuerungszulage im Ausmaß von 6,2 v. H. zu gewähren.
§ 2
Die Verordnung über die Gewährung einer Teuerungszulage an die Landesbeamten und Landesangestellten, LGBl. Nr. 29/1972, bleibt hievon unberührt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft.
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