Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, Teuerungszulage
LGBL_VO_19720623_34Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, TeuerungszulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.06.1972
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/1972 12. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 57 Abs. 5 in Verbindung mit § 113 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:
Den Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten ist zum Gehalt, zur Haushaltszulage, zur Kinderzulage und zur Wachdienstzulage eine Teuerungszulage im Ausmaß von 5,5 v. H. zu gewähren.
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