Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, besondere Zulage
LGBL_VO_19720623_33Gemeindebeamte und Gemeindeangestellte, besondere ZulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.06.1972
Fundstelle
LGBl. Nr. 33/1972 12. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 57 Abs. 4 in Verbindung mit § 113 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 17/1972, wird verordnet:
Den Gemeindebeamten und Gemeindeangestellten ist zum Gehalt, zuzüglich allfälliger Teuerungszulagen zum Gehalt, eine besondere Zulage in der Höhe von 5 v. H. zu gewähren.
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