Landesbeamte und Landesangestellte, besondere Zulage
LGBL_VO_19720623_28Landesbeamte und Landesangestellte, besondere ZulageGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.06.1972
Fundstelle
LGBl. Nr. 28/1972 11. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 55 Abs. 4 in Verbindung mit § 110 des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 16/1972, wird verordnet:
Den Landesbeamten und den Landesangestellten ist zum Gehalt, zuzüglich allfälliger Teuerungszulagen zum Gehalt, eine besondere Zulage in der Höhe von 5 v. H. zu gewähren.
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