Wohnbauförderungsgesetz 1968, Gesamtbaukosten und Ausstattung der Förderungsobjekte, Änderung
LGBL_VO_19720303_8Wohnbauförderungsgesetz 1968, Gesamtbaukosten und Ausstattung der Förderungsobjekte, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.03.1972
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/1972 2. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Wohnbauförderungsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 280/1967, wird verordnet:
Im § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Festsetzung der angemessenen Gesamtbaukosten und die normale Ausstattung der Förderungsobjekte nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968, LGBl. Nr. 5/1968, hat es statt "4000 S" zu lauten "4500 S".
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