Filmverbot
LGBL_VO_19710730_29FilmverbotGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.07.1971
Fundstelle
LGBl. Nr. 29/1971 11. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes "Die wilden Engel", Hersteller: American Internat. Prod., New York, Verleiher: Gloria, ist wegen seiner Eignung, das religiöse Empfinden zu verletzen und auf die Zuschauer eine verrohende Wirkung auszuüben, in Vorarlberg verboten.
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