Gemeindeangestellte, Teuerungszulagen
LGBL_VO_19700714_29Gemeindeangestellte, TeuerungszulagenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.07.1970
Fundstelle
LGBl. Nr. 29/1970 8. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 45 Abs. 4 in Verbindung mit § 100 des Gemeindeangestelltengesetzes, LGBl. Nr. 1/1963, wird verordnet:
§ 1
Den Gemeindebeamten und kündbaren Gemeindeangestellten werden mit Wirkung vom 1. August 1970 zu den Monatsbezügen folgende Teuerungszulagen gewährt:
§ 2
Die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Gewährung von Teuerungszulagen an die Gemeindebeamten und kündbaren Gemeindeangestellten, LGBl. Nr. 42/1968, in der Fassung LGBl. Nr. 32/1969, tritt mit Ablauf des 31. Juli 1970 außer Kraft.
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