Waldaufseher Gehälter, Änderung
LGBL_VO_19681004_43Waldaufseher Gehälter, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.10.1968
Fundstelle
LGBl. Nr. 43/1968 20. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund der §§ 9, 10 und des Waldaufsichtsgesetzes, LGBl. Nr. 110/1921, wird verordnet:
Der § 1 der Verordnung über die Festsetzung und Auszahlung der Waldaufseher Gehälter, LGBl. Nr. 20/1949, in der Fassung LGBl. Nr. 31/1959, Nr. 17/1967, wird abgeändert wie folgt:
Der Absatz 2 hat zu lautet:
(2) Zu diesen Gehaltsansätzen gebührt ab 1. Oktober 1968 ein monatlicher Teuerungszuschlag in der Höhe des Unterschiedsbetrages auf nachstehend angeführte Sätze:
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