Gemeindeangestellte, Teuerungszulagen
LGBL_VO_19680916_42Gemeindeangestellte, TeuerungszulagenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.09.1968
Fundstelle
LGBl. Nr. 42/1968 19. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 45 Abs. 4 in Verbindung mit § 100 des Gemeindeangestelltengesetzes, LGBl. Nr. 1/1963, wird verordnet:
§ 1
Den Gemeindebeamten und kündbaren Gemeindeangestellten werden mit Wirkung vom 1. Oktober 1968 zu den Monatsbezügen folgende Teuerungszulagen gewährt:
§ 2
Die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Gewährung von Teuerungszulagen an die Gemeindebeamten und kündbaren Gemeindeangestellten, LGBl. Nr. 23/1967, tritt mit Ablauf des 30. September 1968 außer Kraft.
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