Filmverbot
LGBL_VO_19670301_10FilmverbotGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.03.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1967 2. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Küss mich, Dummkopf“, Hersteller: The Mirisch Corporation, Verleiher: Cosmopol-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.
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