Waldaufseher Gehälter, Teuerungszuschläge
LGBL_VO_19670202_2Waldaufseher Gehälter, TeuerungszuschlägeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.02.1967
Fundstelle
LGBl. Nr. 2/1967 1. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund der §§ 9, 10 und 15 des Waldaufsichtsgesetzes, LGBl. Nr. 110/1921, wird verordnet:
Den Waldaufsehern wird zu den am 31. März und 30. Juni 1967 gebührenden Sonderzuschlägen je ein weiterer Zuschlag in nachstehend aufgeführter Höhe gewährt:
Tabelle sichtbar via PDF.
Dieser weitere Zuschlag ist vorschussweise mit den Gehältern für Februar und Mai 1967 auszuzahlen.
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