Standesamtsbezirk Lauterach, Auflösung
LGBL_VO_19661010_44Standesamtsbezirk Lauterach, AuflösungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.10.1966
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/1966 17. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 52 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes, GBl. f. d. L. Ö. Nr. 287/1938, wird verordnet:
Der Standesamtsbezirk Lauterach, umfassend die Gemeinden Lauterach und Schwarzach, wird mit Ablauf des 31. Dezember 1966 aufgelöst.
Die Gemeinden Lauterach und Schwarzach bilden damit mit Wirkung vom 1. Jänner 1967 selbständige Standesamtsbezirke.
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