Gemeindebeamte, Teuerungszulagen zur Wachdienstzulage der Gemeindebeamten
LGBL_VO_19660211_7Gemeindebeamte, Teuerungszulagen zur Wachdienstzulage der GemeindebeamtenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.02.1966
Fundstelle
LGBl. Nr. 7/1966 3. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 45 Abs. 4 in Verbindung mit § 100 des Gemeindeanstellengesetzes, LGBl. Nr. 1/1963, wird verordnet:
§ 1
Den Gemeindebeamten des Sicherheitswachdienstes gebührt mit Wirkung vom 1. März 1966 zur Wachdienstzulage eine monatliche Teuerungszulage im Ausmaß des Unterschiedsbetrages zwischen den Ansätzen des § 62 Gemeindeangestelltengesetz und nachstehenden Sätzen:
Tabelle nicht darstellbar.
§ 2
Die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über Teuerungszulagen zur Wachdienstzulage der Gemeindebeamten, LGBl. Nr. 28/1963, tritt mit Ablauf des 28. Februar 1966 außer Kraft.
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