Gemeindeangestellte, Teuerungszulagen.
LGBL_VO_19650528_12Gemeindeangestellte, Teuerungszulagen.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.05.1965
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/1965 7. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 45 Abs. 4 in Verbindung mit § 100 des Gemeindeangestelltengesetzes, LGBl. Nr. 1/1963, wird verordnet:
§ 1
Den Gemeindebeamten und kündbaren Gemeindeangestellten werden mit Wirkung vom 1. Juni 1965 zu den Monatsbezügen folgende Teuerungszulagen gewährt:
§ 2
Die Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Gewährung von Teuerungszulagen an die Gemeindebeamten und kündbaren Gemeindeangestellten, LGBl. Nr. 27/1964, tritt mit Ablauf des 31. Mai 19-- außer Kraft.
Nicht darstellbar
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