Verbot des Filmes „Sie pokern mit Pistolen“.
LGBL_VO_19641125_42Verbot des Filmes „Sie pokern mit Pistolen“.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.11.1964
Fundstelle
LGBl. Nr. 42/1964 19. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes. LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Sie pokern mit Pistolen“, Hersteller: Artec/Hispamer, Verleiher: DAFA-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.
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