Verbot des Filmes „Die Tote von Beverly Hills“.
LGBL_VO_19640917_36Verbot des Filmes „Die Tote von Beverly Hills“.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.09.1964
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/1964 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Die Tote von Beverly Hills“, Hersteller: Modern Art-Film, Verleiher: Constantin-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, auf die Zuschauer eine entsittlichende und das religiöse Empfinden verletzende Wirkung auszuüben, in Vorarlberg verboten.
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