Verbot des Filmes „Die schöne Ippolita“.
LGBL_VO_19640306_7Verbot des Filmes „Die schöne Ippolita“.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.03.1964
Fundstelle
LGBl. Nr. 7/1964 2. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Die schöne Ippolita“, Hersteller: Cineriz/Arco, Verleiher: Columbian-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine entsittlichende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.
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