Verbot des Filmes „Siebenfache Rache“.
LGBL_VO_19630712_23Verbot des Filmes „Siebenfache Rache“.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.07.1963
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/1963 10. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Siebenfache Rache“, Hersteller: Adelphia/Dobrava/Metro, Verleiher: Metro-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.
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