Verbot des Filmes „Der Frauenfresser“.
LGBL_VO_19621218_53Verbot des Filmes „Der Frauenfresser“.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.12.1962
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/1962 21. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Der Frauenfresser“, Hersteller: Fortress-Produktion, Verleiher: Favorit-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf seine Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.