Verbot des Filmes „Gangster ohne Gnade“.
LGBL_VO_19621031_44Verbot des Filmes „Gangster ohne Gnade“.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.10.1962
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/1962 17. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. Nr. 28/1928 in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Gangster ohne Gnade“, Hersteller: Warner Brothers, USA, Verleiher: AFEX-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.
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