Verbot des Filmes „Rückkehr von Jesse James“.
LGBL_VO_19620731_29Verbot des Filmes „Rückkehr von Jesse James“.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.07.1962
Fundstelle
LGBl. Nr. 29/1962 11. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 17 des Lichtspielgesetzes, LGBl. 28/1928 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Die öffentliche Vorführung des Filmes „Rückkehr von Jesse James“ (Return of Jesse James), Hersteller: Lippert-Produktion, USA, Verleiher: Schorr-Film, Wien, ist wegen seiner Eignung, eine verrohende Wirkung auf die Zuschauer auszuüben, in Vorarlberg verboten.
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