Ton-Hohlziegel „Sechsfach-Block“, baupolizeiliche Zulassung.
LGBL_VO_19620629_24Ton-Hohlziegel „Sechsfach-Block“, baupolizeiliche Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.06.1962
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/1962 10. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der nachstehend beschriebene, von der Wienerberger Ziegelfabriks- und Baugesellschaft, Wien X., Triester Straße, hergestellte, gebrannte Ton-Hohlziegel „Sechsfach-Block“ wird im Sinne des § 46 der Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 31. Dezember 1966 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei diesem Mauerstein schon früher Mängel zeigen, bleibt die Vorschreibung weiterer Bedingungen oder jederzeitige Widerrufung dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Der „Sechsfach-Block“ hat die Abmessungen 25 X 25 X 21,9 cm. Das Material ist Ton, der entsprechend verarbeitet und durch das Mundstück einer Schneckenpresse in die Form des „Sechsfach-Block“ gepreßt wird. Nach Trocknung wird der Stein bei rund 1000° C gebrannt. Die Druckfestigkeit beträgt in trokkenem Zustand im Mittel etwa 174 kg/cm², in wassersattem Zustand 146 kg/cm² und im ausgefrorenen Zustand 161 kg/cm², das mittlere Gewicht rund 14 kg.
In Richtung des Druckes sind 48 rechteckige Durchbrechungen angeordnet. Diese Durchbrechungen sind in 7 Reihen verteilt, wovon 6 Reihen je 7 Durchbrechungen und die Mittelreihe 6 Durchbrechungen hat. Die Durchbrechungen sind von Reihe zu Reihe gegeneinander versetzt angeordnet. Bei den Stoßfugen hat der Stein 4 Nutzen. Zur besseren Haftung des Mörtels haben die Seiten des Steines, die Innen- und Außenseiten der Mauer bilden, je 9 Rillen.
Der „Sechsfach-Block“ wird bei versetzten Fuge im Mörtel vermauert.
Bedingungen:
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