2. Verwaltungsabgabenverordnungsnovelle.
LGBL_VO_19620112_22. Verwaltungsabgabenverordnungsnovelle.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.01.1962
Fundstelle
LGBl. Nr. 2/1962 1. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 des Verwaltungsabgabengesetzes 1954, LGBl. Nr. 34/1954, wird verordnet:
Der Tarif der Verwaltungsabgabenverordnung 1954, LGBl. Nr. 28/1954, in der Fassung der 1. Verwaltungsabgabengesetzesnovelle, LGBl. Nr. 12/1956, wird abgeändert wie folgt:
40 a. Betriebsbewilligung für eine Krankenanstalt oder ein Anstaltsambulatorium für jeden Betriebsraum10
höchstens jedoch250
40 b. Bewilligung zur räumlichen Veränderung einer Krankenanstalt
für jeden Betriebsraum10
höchstens jedoch250
42 b. Bewilligung zur Betriebsunterbrechung oder Auflassung einer Krankenanstalt100
43 a. Genehmigung einer Anstaltsordnung oder einer Ambulatoriumsordnung oder deren Änderung50
44 a. Erteilung der Nachsicht von der Bestellung eines ärztlichen Leiters50
73 a. Bewilligung zum Anbringen von Werbungen und Ankündigungen an Straßen außerhalb von Ortsgebieten300
73 b. Bewilligung zur Vornahme von Arbeiten auf oder neben Straßen100
73 c. Bewilligung zum Ablagern von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße30“
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