Mono- und Mantelbetonbauweise, baupolizeiliche Zulassung.
LGBL_VO_19611211_46Mono- und Mantelbetonbauweise, baupolizeiliche Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.12.1961
Fundstelle
LGBl. Nr. 46/1961 18. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die „Mono“-Mantelbetonbauweise, System, Kirchner, Erzeugung Dipl.-Ing. F. Kirchner, Bischofshofen, Salzburg, wird im Lande Vorarlberg bis 31. Dezember 1965 gemäß § 46 der Landesbauordnung nach Maßgabe nachstehender Beschreibung und Bedingungen baupolizeilich zugelassen.
Beschreibung
Das Mauerwerk aus Mono"-Mantelbeton besteht aus einem Kern aus Schwerbeton und einem Mantel aus Holzwolle-Leichtbauplatten, die gleichzeitig die Schalung für den Betonkern bilden. Die „Mono"-Mantelbetonbau-weise unterscheidet sich von anderen derartigen Bauweisen dadurch, daß jeweils bei der untersten Schar eine halbe Platte der Innenschalung mit einer ganzen Platte der Außenschalung versetzt wird, wodurch ein Fugenwechsel eintritt. Die Distanzhaltung bzw. Verschließung der beiden gegenüberliegenden Plattenreihen der Außen- und Innenschalung geschieht durch spezielle Drahtvorrichtungen, den sogenannten Kirchner-Distanzhaltern. Diese Distanzhalter bestehen aus verzinktem Draht und bilden an dem einen Ende eine Gabel, während das andere Ende als Dorn ausgebildet ist. Die Gabel wird nun jeweils in die Lagefugen eingelegt, während der Dorn die gegenüberliegende Platte durchstößt und bis zu einem Anschlag eindringt. Auf der Außenseite wird nun eine Beilagescheibe auf den Dorn aufgeschoben und dieser satt umgebogen. Damit ist die Schalung für das Einbringen des Betons vorbereitet. Die Distanzhalter verbleiben im Mauerwerk und zwar etwa 17 Stück je Platte 50/200.
Bedingungen
Ma = g 12/20
Und in der Mitte mit Mm = g 12/10
Gerechnet werden. Dabei darf die Auflast im äußeren Drittelpunkt der oberen Mauer und die Gesamtauflagerkraft der Decke im inneren Drittelpunkt der unteren Mauer wirkend aufgenommen werden.
Bei Arbeitsfugen, an denen der Beton nicht frisch auf frisch eingebracht wird, sowie bei allen Geschoßgleichen, sind im Betonkern Steckeisen der Steckbügel anzuordnen.
Der Gesamtquerschnitt der Steckeinlagen muß mindestens 1/2000 der angeschlossenen Betonfläche betragen. Der Abstand zwischen den Steckeinlagen darf nicht größer als 60 cm sein. Die Gesamtlänge der Steckeinlagen senkrecht zur Arbeitsfuge muß mindestens das Vierzigfache des Rundstahldurchmessers, bei Geschoßgleichen zuzüglich Konstruktionshöhe der Decke betragen. Soweit für das Steckeisen nicht Torstahl Verwendung findet, müssen beide Enden hakenförmig abgebogen werden. Bei Beton der Güte B 80 sind die Steckeisen mit Zementmilch einzuschlammen. Steckbügel, deren senkrechte Schenkel ohne Betondeckung angeordnet werden, sind auf jeden Fall in Zementmilch einzuschlammen oder in sonstiger Weise gegen Rost zu schützen.
Formel nicht abgedruckt.
nachzuweisen, wobei
WB 28 = Würfeldruckfestigkeit nach 28 Tagen
S = Sicherheit (vierfach)
(1/d) = Schlankheitsverhältnis
Bedeuten.
Als Knicklänge darf bei nicht verschwächten Parapeten die lichte Höhe der Fenster- bzw. Türpfeiler in Rechnung gestellt werden, wobei diese Pfeiler ein Maß von 75 cm Breite nicht unterschreiten dürfen. Die statische Untersuchung kann sich auf die am meisten knickgefährdete Stelle beschränken.
Bei Betongüte B 80 hat der Elastizitätsmodul 150.000 kg/cm2, bei Betongüte B 120 hat der Elastizitätsmodul 195.000 kg/cm2 und bei Betongüte B 160 hat der Elastizitätsmodul 323.000 kg/cm2 zu betragen.
An den übrigen Stellen kann ein Weißkalkmörtelverputz verwendet werden.
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