Rundstahl O/II und Walzdraht D-O, baupolizeiliche Zulassung.
LGBL_VO_19611020_37Rundstahl O/II und Walzdraht D-O, baupolizeiliche Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.10.1961
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1961 15. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die nachstehend beschriebenen Baustoffe, Rundstahl „O/II“ und Walzdraht „D-O“, Erzeugerfirma Österreichische Alpine Montangesellschaft in Wien I., Friedrichstraße 4, werden gemäß § 46 der Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen im Land Vorarlberg bis 31. Mai 1965 baupolizeilich zugelassen.
Beschreibung
I. Rundstahl „O/II“
Rundstahl „O/II“ ist ein bei Walzwarenerzeugung anfallender hochwertiger Rundstahl, der in der Regel mit den Querschnitten Ø 10, 12, 14, 16, 18 und 20 mm in den handelsüblichen Längen geliefert wird.
Er ist durch violette-gelbe Farbkennzeichnung an den Stabenden erkennbar. Rundstahl „O/II“ findet hauptsächlich als Bewehrungsstahl in Stahlbetontragwerken von Wohnhaus- und ähnlichen bauten, weiters für Steckeisen, Verteilereisen, Dübelstahl usw. Verwendung.
II. Walzdraht „D-O“
Walzdraht „D-O“ ist ein Sekundärprodukt der im Walzwerk anfallenden Drahtringe. Er wird mit den Querschnitten Ø 5,5, 6, 7 und 8 mm und nur in Ringen geliefert Da es sich um ein nahtiges Material handelt, bei dem zwei gegenüberliegende mehr oder weniger starke Rippen sichtbar sind und die Ringe auf der Baustelle nicht ganz gerade ausgestreckt werden können, wird er nicht für tragende Einlagen, sondern nur als Verteilereisen, Steckeisen und dgl. Verwendet. Walzdraht „D-O“ ist einerseits durch die Lieferungen in Ringen zu erkennen.
Die Streckgrenze und die Zugfestigkeit werden nicht garantiert, die Festigkeitseigenschaften decken sich jedoch im allgemeinen mit jenen des Baustahles St. OO/H.
Technische Bedingungen
I. Rundstahl „O/II“
II. Walzdraht „D-O“
Allgemeine Bedingungen
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