„Mixolit“-Bauweise, baupolizeiliche Zulassung.
LGBL_VO_19611020_34„Mixolit“-Bauweise, baupolizeiliche Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.10.1961
Fundstelle
LGBl. Nr. 34/1961 15. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die „Mixolit“-Bauweise, Erzeugerfirma Friedrich Co., Holz- und Textilindustrie, Rohrbach an der Lafnitz, Steiermark, wird gemäß § 46 der Landesbauordnung bis 31. Dezember 1966 im Lande Vorarlberg nach Maßgabe nachstehender Beschreibung und Bedingungen baupolizeilich zugelassen.
Beschreibung
Die „Mixolit“-Bauweise ist eine Tafelbauweise, bestehend aus Normalelementen und Sonderelementen für die diversen Spezialausführungen. Jedes Element besteht aus einem dreischichtigen genagelten Holzskelett, wobei die beiden äußeren Lagen die Streuschalung bilden. Auf diese werden beidseitig die 25 mm dicken „Mixolit“-Platten (Isolierplatten) aufgenagelt. Die fabrikmäßig vorerzeugten Tafeln besitzen Nut und Feder. Die Verbindung der einzelnen Tafeln untereinander, als auch mit der Fußschwelle und der Kopfschwelle, erfolgt durch Stahlbolzen (Ø 5 mm, 70 mm lang), welche nach Vorbohrung mit Ø 4 mm in die Elemente eingeschlagen werden.
Die Fußschwelle wird alle 1,25 m mit einem Z-Eisen (40/4 mm) und einer Ankerschraube Ø 10 mm mit einem Fundament verbunden.
Die gesamte Bodenfläche (Betonstrich) wird, falls das Gebäude nicht unterkellert ist, mit einem Isolieranstrich gegen aufsteigende Feuchtigkeit versehen. Bei den Wandtafeln wird noch zusätzlich eine Isolierpappe mit überklebten Stößen unterlegt. Das gesamte Gebäude wird außen und innen verputzt.
Die „Mixolit“-Bauweise ist für ebenerdige Objekte (Wohnhausbauten und dem Wohnhausbau zugehörige bzw. gleichzuhaltende Bauten) mit ausgebautem Dachgeschoß vorgesehen.
Die Geschoßhöhe beträgt bei Wohnbauten 2,51 m.
Die Fenster sind Doppelfenster, die ebenfalls in die Elemente schon fabrikmäßig eingebaut werden. Das gleiche gilt für Innen- und Außentürelemente.
Bedingungen
Programmgesteuerter Zugriff
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