Beamte und Vertragsangestellte des Landes, Ergänzungszuschläge, Gewährung.
LGBL_VO_19610302_5Beamte und Vertragsangestellte des Landes, Ergänzungszuschläge, Gewährung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.03.1961
Fundstelle
LGBl. Nr. 5/1961 2. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
§1
Den Beamten des Landes gebühren ab 1. Jänner 1961 Ergänzungszuschläge in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem ihnen nach der Dienstordnung für die Beamten und Angestellten des Landes Vorarlberg zustehenden Gehalt und den folgenden Beträgen:
§2
Den Vertragsangestellten des Landes gebühren ab 1. Jänner 1961 Ergänzungszuschläge in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem ihnen nach der Dienstordnung für die Beamten und Angestellten des Landes Vorarlberg zustehenden Gehalt samt Teuerungszuschlägen und den folgenden Beträgen:
§3
Die Ergänzungszuschläge teilen das rechtliche Schicksal des Gehaltes, zu dem sie gewährt werden.
§4
Dieser Beschluß ist gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Vorarlberger Landesgesetzblatt, LGBl. Nr. 15/1948, im Vorarlberger Landesgesetzblatt kundzumachen.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.