1. Landarbeitsordnungsnovelle, Druckfehlerberichtigung.
LGBL_VO_19581223_301. Landarbeitsordnungsnovelle, Druckfehlerberichtigung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.12.1958
Fundstelle
LGBl. Nr. 30/1958 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die 1. Landarbeitsordnungsnovelle, LGBl. Nr. 22/1958, ist wie folgt zu berichtigen:
„(3) Die Kündigungsbeschränkung der Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn die Dienstnehmerin bei Antritt des Dienstverhältnisses eine bei ihr bereits bestehende Schwangerschaft verschweigt.“
Die Bezeichnungen der bisherigen Abs. 3 und 4 des § 75 e hat richtig „(4)“ bzw. „(5)“ zu lauten.
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