Spitalhaushaltsordnung.
LGBL_VO_19581010_21Spitalhaushaltsordnung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.10.1958
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/1958 11. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund der §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1 des Spitalbeitragsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1958, wird verordnet:
§ 1
Voranschlag
(1) Die nach dem Spitalbeitragsgesetz zu erstellenden Voranschläge müssen alle Einnahmen und Ausgaben enthalten, die im Laufe des Kalenderjahres (Voranschlagsjahr) voraussichtlich fällig werden. Nicht zu veranschlagen sind Einnahmen und Ausgaben, die endgültig nicht solche der Krankenanstalt sind (durchlaufende Gebarung).
(2) Die Einnahmen und Ausgaben sind ungekürzt zu veranschlagen (Bruttobetrag). Eine Vorwegabrechnung von Ausgaben bei den einzelnen Einnahmeansätzen oder von Einnahmen bei den einzelnen Ausgabenansätzen ist daher unzulässig.
(3) Die Einnahmen und Ausgaben sind, soweit sie in ihrer voraussichtlichen Höhe nicht errechnet werden können, auf Grund gewissenhafter Schätzung und unter Berücksichtigung der bisher zutage getretenen Entwicklung und allenfalls zu erwartenden Änderungen dieser Entwicklung zu veranschlagen. Die Ausgaben dürfen nur mit dem für eine wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Betriebsführung unerläßlichen Jahreserfordernis festgesetzt werden. Wenn Einnahmen erheblich niedriger oder Ausgaben erheblich höher veranschlagt werden als im Jahreserfolg des letzten Kalenderjahres, so sind die hiefür maßgebenden Umstände in einer Beilage zum Voranschlag zu begründen.
(4) Im Falle der Veranschlagung von Zinsen für Darlehen im Sinne des § 1 Abs. 2 letzter Satz des Spitalbeitragsgesetzes ist dem Voranschlag eine Berechnungsgrundlage für diesen Ansatz anzuschließen.
(5) Der für Abschreibungen veranschlagte Betrag ist in einer Beilage zum Voranschlag zu erläutern. Die Bewertung der der Abschreibung zugrunde gelegten Anlagegüter sowie die Bemessung ihrer Nutzungs- bzw. Restnutzungsdauer hat nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der besonderen Zweckgebundenheit dieser Anlagegüter zu erfolgen. Bei der erstmaligen Vorlage eines Voranschlages ist diesem ein Verzeichnis aller Anlagegüter mit Angabe des Herstellungs- bzw. Anschaffungsjahres, der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, der bisherigen Abschreibungen und des Buchwertes bei Beginn des Voranschlagsjahres beizuschließen.
(6) Die Voranschlagsansätze sind auf durch Hundert teilbare Beträge derart auf- bzw. abzurunden, daß Restbeträge bis 50 S vernachlässigt und Restbeträge über 50 S auf 100 S aufgerundet werden.
(7) Die Voranschläge sind nach der Anlage zu dieser Verordnung zu gliedern. Sie haben neben den Ansätzen für das Voranschlagsjahr auch die Ansätze des Voranschlages für das laufende Kalenderjahr und des Rechnungsabschlusses über das vergangene Kalenderjahr zu enthalten.
(8) Die Voranschläge sind der Landesregierung in dreifacher Ausfertigung vorzulegen
§ 2
Dienstpostenplan
(1) Dem Voranschlag ist ein Dienstpostenplan anzuschließen, der das zum Betrieb der Krankenanstalt im Voranschlagsjahr voraussichtlich erforderliche Personal ausweist.
(2) Im Dienstpostenplan ist das Anstaltspersonal getrennt nach Ärzten, medizinisch-technischem Personal, Pflegepersonal, Verwaltungspersonal und Wirtschaftspersonal und innerhalb dieser Gruppen getrennt nach Bediensteten mit gleicher Tätigkeit und gleicher Entlohnungsart zahlenmäßig auszuführen. Bei Bediensteten mit Sonderverträgen ist die voraussichtliche Jahresentlohnung auszuweisen.
§ 3
Rechnungsabschluß
(1) In den nach dem Spitalbeitragsgesetz zu erstellenden Rechnungsabschlüssen ist die gesamte Gebarung der Krankenanstalten auszuweisen, Zinsen für Darlehn jedoch nur insoweit, als sie gemäß § 1 Abs. 2 letzter Satz des Spitalbeitragsgesetzes in den Betriebsabgang eingerechnet werden dürfen.
(2) Abweichungen der Gebarung vom Voranschlag, die mehr als 10 von Hundert des Ansatzes, mindestens aber 5000 S betragen, sind zu erläutern.
(3) Forderungen dürfen nur abgeschrieben werden, wenn die Einbringungsmöglichkeiten erschöpft sind oder die Einbringung aussichtslos ist.
(4) Die Rechnungsabschlüsse sind nach der Anlage zu dieser Verordnung zu gliedern. Den Gebarungsergebnissen sind die Voranschlagsansätze des gleichen Jahres sowie die Differenz davon, getrennt in mehr und weniger, gegenüberzustellen.
(5) Im übrigen gelten für die Erstellung der Rechnungsabschlüsse sinngemäß die einschlägigen Bestimmungen über die Erstellung der Voranschläge (§ 1).
(6) Die Rechnungsabschlüsse sind der Landesregierung in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
Anlage
Gliederung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses.
A. ERFOLGSGEBARUNG
I. Einnahmen
Ersätze von Personalausgaben
01Ersätze von Bezügen des Personals
02Ersätze von Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung des Personals
05Ersätze von Ruhe- und Versorgungsgenüssen
06Ersätze von Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung für Ruhe- und Versorgungsgenüsse
09Ersätze von sonstigen persönlichen Aufwendungen
Ersätze aus dem Kanzleibetrieb und für Gebäudebenützung
22Ersätze für Drucksorten
25Ersatze für Porti
26Ersätze für Telefongespräche und Telegramme
36Miet- und Pachteinnahmen
Pflegeentgelte und Nebenerlöse
51Pflegeentgelte (Sonderentgelte) von Sozialversicherungsträgern
52Aufzahlungen von Privaten auf Pflegeentgelte (Sonderentgelte)von Sozialversicherungsträgern
53Pflegeentgelte (Sonderentgelte) von Fürsorgeverbänden
54Pflegeentgelte (Sonderentgelte) von Privaten
55Ersätze für Sachbezüge des Personals
58Erlöse aus dem Obst- und Gemüsegarten einschließlich des Wertes des Eigenverbrauches
59Erlöse aus der Tierhaltung einschließlich des Wertes des Eigenverbrauches
Entgelte für besondere Leistungen der Anstalt
60Entgelte für Medikamente
61Entgelte für Verbandsstoffe
62Entgelte für Operationssachbedarf
63Entgelte für ambulante Behandlung
64Entgelte für Röntgenuntersuchungen
65Entgelte für Sonderuntersuchungen
66Entgelte für physikalische und sonstige Spezialbehandlungen
67Blutbank (Entgelte für Blutkonserven, Blutübertragungen)
68Entgelte für Heilbehelfe und Zahnersatz
69Sonstige Einnahmen (Ersätze von Beförderungs- und Begräbniskosten u. a.)
Beiträge von Gebietskörperschaften
75Beiträge des Bundes zur Abgangsdeckung
76Beiträge des Landes zur Abgangsdeckung
78Beiträge der Gemeinden zur Abgangsdeckung
Finanzerträgnisse
83Zinserträge
87Entnahme aus Rücklagen
II. Ausgaben
Personalaufwand
01Bezüge der Ärzte
02Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung der Ärzte
031Bezüge des Verwaltungspersonals
032Bezüge des medizinisch-technischen Personals
033Bezüge der Hebammen
034Bezüge des Pflegepersonals
035Bezüge des Wirtschaftspersonals
041Dienstleistungsbeiträge zur Sozialversicherung des Verwaltungspersonals
042Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung des medizinisch-technischen Personals
043Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung der Hebammen
044Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung des Pflegepersonals
045Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung des Wirtschaftspersonals
05Ruhe- und Versorgungsgenüsse
06Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung für Ruhe- und Versorgungsgenüsse
08Beiträge zum Ausgleichsfonds für Kinderbeihilfen
09Sonstige persönliche Aufwendungen
Persönlicher Sachaufwand
11Aufwandsentschädigungen
12Reise- und Übersiedlungskosten
13Bekleidung und Ausrüstung
15Sonstige persönliche Sachaufwendungen (Fortbildung der Bediensteten, Pflege der Betriebsgemeinschaft)
Allgemeine Anstaltserfordernisse
21Kanzleierfordernisse
22Drucksorten
23Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
24Erhaltung der Kanzleieinrichtung, Beschaffung von kurzlebigen Wirtschaftsgütern für diesen Zweck
25Porto und Fracht
26Telefon, Telegraph, Rundfunk, Fernsehen
27Gerichts- und Anwaltskosten
28Schadensvergütungen und allgemeine Versicherungen
291Betriebssteuern
292Sonstige Aufwendungen
Gebäudeerhaltungs- und -benützungskosten
31Hauserfordernisse (Wasser, Mull, Reinigung, Kaminkehrer)
32Gebäudeversicherungen
33Grundsteuer
34Beleuchtung und Stromkosten
35Heizmaterial
36Miete und Pacht
371Instandhaltung der Gebäude
372Instandhaltung der Anlagen (Heizung, Licht- und Kraftanlagen, Waschküche, Lifte)
373Instandhaltung der Wege und Parkanlagen
Kraftfahrwesen
42Betrieb und Garagierung von Personenkraftwagen
43Instandhaltung von Personenkraftwagen
44Betrieb und Garagierung von sonstigen Kraftfahrzeugen
45Instandhaltung von sonstigen Kraftfahrzeugen
Besondere Anstaltserfordernisse
51Lebensmittel
53Reinigungsmitte
54Desinfektionsmittel
55Erhaltung der Wäsche (einschließlich der Anschaffungen von Wäsche als kurzlebige Wirtschaftsgüter)
56Erhaltung der Anstaltseinrichtung (einschließlich der Anschaffungen, die unter den Begriff kurzlebige Wirtschaftsgüter fallen)
58Aufwendungen für den Obst- und Gemüsegarten
59Aufwendungen für die Tierhaltung
60Medikamente
61Verbandsstoffe
62Operationsmaterial (Narkosemittel, Catgut, Seide, Handschuhe usw.)
63Medizinische Instrumente, Geräte und Apparate, Laborbedarf, Erhaltung und Ersatzbeschaffung (einschließlich der Anschaffung von Geräten, die unter den Begriff kurzlebige Wirtschaftsgüter fallen)
64Röntgenbedarf (Filme usw.)
65Röntgenanlage (Erhaltung)
66Erhaltung besonderer Therapiegeräte
67Blutbank (Blutkonserven, Blutspenden)
68Heilbehelfe und Zahnersatz
690Krankenbeförderung
691Kirchliche Erfordernisse
692Begräbniskosten
693Sonstige Aufwendungen
Finanzaufwand
83Zinsen für Fremdmittel einschließlich Bankspesen
87Zuführung an Rücklagen
890Abschreibung von Gebäuden
891Abschreibung von beweglichem Inventar
892Abschreibung von Forderungen
B. VERMOGENSGEBARUNG
I. Einnahmen
90Erlöse aus der Aufnahme von Darlehen
91Verkaufserlöse aktivierter Anlagegüter
920Abschreibung von Gebäuden als Gegenpost zum Ansatz 890 der Erfolgsgebarung
921Abschreibung von beweglichem Inventar als Gegenpost zum Ansatz 891 der Erfolgsgebarung
922Abschreibung von Forderungen als Gegenpost zum Ansatz 892 der Erfolgsgebarung
93Sonstige Vermögenseinnahmen
II. Ausgaben
90Tilgung von Darlehensschulden
91Aufwand für Neu-, Zu- und Umbauten
92Anschaffung von beweglichen aktivierten Anlagegütern (Anlagegüter, die nicht unter den Begriff kurzlebige Wirtschaftsgüter fallen)
93Sonstige Vermögensausgaben
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