Verwaltungsgemeinschaft „Gruppenwasserversorgung Vorderland“, Errichtung.
LGBL_VO_19580626_14Verwaltungsgemeinschaft „Gruppenwasserversorgung Vorderland“, Errichtung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.06.1958
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/1958 7. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die Gemeinden Klaus, Koblach, Röthis und Weiler haben zum Zwecke der Erschließung, Beschaffung und Verteilung von Trink-, Nutz- und Löschwasser in den und für die beteiligten Gemeinden sowie der Erstellung, Erhaltung und des Betriebes der hierfür erforderlichen Anlagen eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Namen „Gruppenwasserversorgung Vorderland“ errichtet. Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch den jeweiligen Obmann nach außen vertreten. Urkunden, durch welche für die Verwaltungsgemeinschaft Rechtsverbindlichkeiten begründet werden, müssen vom Obmann und drei Mitgliedern der Vollversammlung, jedoch verschiedener Gemeinden, gefertigt werden.
Die Satzung der Verwaltungsgemeinschaft „Gruppenwasserversorgung Vorderland“ wurde von der Vorarlberger Landesregierung am 19. Juni 1958 gemäß § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung, LGBl. Mr. 25/1935, genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.