Landesumlage 1957.
LGBL_VO_19561231_24Landesumlage 1957.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.12.1956
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/1956 15. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Landesumlagegesetzes, LGBl. Nr. 6/1952, wird verordnet:
Das Ausmaß der von den Gemeinden im Jahre 1957 einzuhebenden Landesumlage für den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf des Landeshaushaltes einschließlich des Bedarfes für Zwecke des Familienlastenausgleiches wird mit 16.5 v. H. der ungekürzten Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben festgesetzt.
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