Änderung der Kehrbezirkseinteilung.
LGBL_VO_19560328_4Änderung der Kehrbezirkseinteilung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.03.1956
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/1956 2. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 42 Abs. 4 der Gewerbeordnung wird verordnet:
Der bisherige Kehrbezirk Schlins- Bludesch-Thüringen wird aufgehoben. Die Gemeinde Schlins wird dem Kehrbezirk Satteins und die Gemeinde Bludesch und Thüringen werden dem Kehrbezirk Nenzing angeschlossen.
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