Landesumlage 1956.
LGBL_VO_19551230_37Landesumlage 1956.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/1955 14. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Landesumlagegesetzes, LGBl. Nr. 6/1952, wird verordnet:
Das Ausmaß der von den Gemeinden im Jahre 1956 einzuhebenden Landesumlage für den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf des Landeshaushaltes einschließlich des Bedarfes für Zwecke des Familienlastenausgleiches wird mit 16.5 v. H. der ungekürzten Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben festgesetzt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.