Änderung der Grenze der Gemeinden Dornbin und Hohenems.
LGBL_VO_19550819_29Änderung der Grenze der Gemeinden Dornbin und Hohenems.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.08.1955
Fundstelle
LGBl. Nr. 29/1955 10. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entschlüssen der Gemeindevertretungen der Stadt Dornbirn vom 6. Juni 1955 und der Marktgemeinde Hohenems vom 1. Juli 1955 über eine Änderung der Gemeindegrenze entsprechend der unter Zahl Ib-334/1954 beim Amt der Vorarberger Landesregierung erliegenden Mappenkopie gemäß § 8 der Gemeindeordnung 1935, LGBl. Nr. 25/1935, zugestimmt.
Die neue Grenze zwischen der Stadt Dornbirn und der Marktgemeinde Hohenems wird somit durch den Landgraben gebildet. Die Änderung der Grenze tritt am 1. Jänner 1956 in Kraft.
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