Errichtung einer Knaben- und Mädchenhauptschule in Hard.
LGBL_VO_19540914_28Errichtung einer Knaben- und Mädchenhauptschule in Hard.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.09.1954
Fundstelle
LGBl. Nr. 28/1954 10. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
§ 1
In der Marktgemeinde Hard wird eine öffentliche Knaben- und Mädchenhauptschule mit getrennten Klassenzügen errichtet. Der Schulsprengel umfaßt die Marktgemeinde Hard.
§ 2
Die Kosten für die Unterbringung und für den Sachaufwand dieser Schule trägt die Marktgemeinde Hard.
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