Rapid-Ziegel-Stegdecke, Zulassung.
LGBL_VO_19540726_19Rapid-Ziegel-Stegdecke, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.07.1954
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/1954 6. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die nachstehend beschriebene „Rapid-Ziegel-Stegdecke“, deren Steg- und Zwischensteine von der Zieglerei Gebr. Hilti C. Weibel, Götzis, hergestellt werden, wird im Sinne des § 46 der VLBO bei Einhaltung folgender edingungen bis 1.7.1956 zugelassen:
Für den Fall, daß sich früher Mängel zeigen, bleibt der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Die „Rapid-Ziegel-Stegdecke“ besteht aus Steg- und Zwischensteinen und dem Vergußbeton. Die Steg- wie Zwischensteine sind 33 cm kang. Die Längsachse der Stege ist 33 cm entfernt. Die Stegsteine sind alle 15 cm hoch und die Zwischensteine je nach Erforderlichkeit 15, 18 oder 22 cm. Die Zwischensteine sind nicht symmetrisch ausgebildet und werden so verlegt, daß der Rippenbeton verzahnt ist. Der Rippenbeton zwischen Stegstein und Zwischenstein ist mindestens 3 cm stark.
Die Stegsteine werden mit bemörtelten Stoßfugen aneinander gefügt und in die Bewehrungsnuten die Stahleinlagen mit Zementmörtel eingebettelt. Die Stegsteine sind cor Herstellung der Stege im Wasser zu sättigen. Nach Erhärten der Stege werden die Fertigbalken auf die Mauer aufgesetzt, die Zwischensteine eingelegt und der Ortsbeton aufgebracht. Vor Aufbringen des Ortsbetons ist die Decke von Staub zu reinigen und zu nässen. Die Decke ist an der Unterseite eben.
Bedingungen:
Programmgesteuerter Zugriff
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