Abänderung der Polizeistundenverordnung 1950.
LGBL_VO_19540514_6Abänderung der Polizeistundenverordnung 1950.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.05.1954
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1954 3. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Auf Grund der Min.-Vdg. RGBl. Nr. 62/1855 und der §§ 54 und 141 (2) der Gewerbeordnung wird verordnet:
„(2) Wenn es zur Wahrung der vorangeführten Interessen geboten erscheint, kann sich die Bezirksverwaltungsbehörde die Erteilung der Bewilligung gemäß Abs. 1 für einzelne Gemeinden vorbehalten.“
„(2) Die Bewilligung kann von der Bezirksverwaltungsbehörde aufgehoben werden, wenn dies zur Wahrung der im § 2, Abs. 1, 2. Satz, angeführten Interessen geboten erscheint.“
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