„Blitz-Bauweise“, Zulassung.
LGBL_VO_19531111_14„Blitz-Bauweise“, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.09.1953
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/1953 6. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die auf Grund der vorgelegten Pläne und Berechnungen nachstehend beschriebene „Blitz-Bauweise“ des Blitz-Bauwerkes Salzburg-Grödig 1 wird im Sinne des § 46 der Vorarlberger Landesbauordnung bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 1. Oktober 1955 zugelassen. Für den Fall, daß sich bei dieser Bauweise schon früher Mängel zeigen, bleibt der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Die „Blitz-Bauweise“ ist eine patentierte Wandbauart, bei welcher die einzelnen Bauteile montagefertig zur Baustelle angeliefert werden. Das Kellergeschoß wie der Dachstuhl werden in der üblichen Bauweise ausgeführt. Die Wände werden aus 50 cm hohen Einzelelementen, die der Länge nach den Fenster- und Türöffnungen sowie den Raumgrößen angepaßt sind, ausgeführt. Diese Wandelemente werden horizontal durch Nut und Feder und senkrecht durch eine eiserne Verlaschung mit hölzernen Steckzapfen verbunden. Die Wandelemente bestehen aus senkrechten Latten und Pfosten, welche auf den Außenseiten durch horizontale Bretter festgehalten werden. Die Latten und Pfosten sind 5 cm und die Bretter 2.5 cm stark. Beidseitig auf die horizontalen Bretter werden 2.5 cm starke Primanitplatten oder andere gleichwertige Leichtbauplatten aufgenagelt.
Die dazwischen verbleibenden Hohlräume sind mit loser Glaswolle ausgefüllt. Auf die Primanitplatten wird der Verputz in üblicher Stärke aufgebracht. Die Außenwandstärke ist ohne Verputz 15 cm. Die Trennwände sind nur 13 cm stark, weil dieselben nur Primanitplatten von 1 ½ cm Stärke haben.
Die Decken über Erdgeschoß und erstem Stockwerk sind Tramdecken.
Bedingungen:
Programmgesteuerter Zugriff
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