Expreß- und Ovalo-Hohlsteine, Zulassung.
LGBL_VO_19521104_29Expreß- und Ovalo-Hohlsteine, Zulassung.Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.11.1952
Fundstelle
LGBl. Nr. 29/1952 10. Stück
Bundesland
Vorarlberg
Kurztitel
Text
Die nachstehend beschriebenen Deckenhohlsteine „Expreß“ und „Ovalo“ für die Herstellung von Stahlsteindecken von Dipl.-Architekt Ing. Ferdinand Klinger, Salzburg, werden im Sinne des § 46 der VLBO. Bei Einhaltung folgender Bedingungen bis 31. 12. 1954 zuglassen. Für den Fall, daß sich bei solchen Decken schon früher Mängel zeigen, bleibt die Vorschreibung weiter Bedingungen oder der jederzeitige Widerruf dieser Zulassung vorbehalten.
Beschreibung:
Die Deckenhohlziegel „Expreß“ und „Ovalo“ dienen zur Herstellung von Stahlsteindekken und werden in folgenden Größen hergestellt:
aus technischen Gründen nicht abgedruckt
Die Stahlsteindecke „Expreß besteht aus Mann an Mann liegenden fertigen Balken, die aus längs aneinander gereihten „Expreß“- Steinen bestehen in deren obere und untere Mittelrille Rundstähle eingelegt und mit Zementmörtel vergossen werden. Die am oberen Ende 4 cm breiten Fugen zwischen den Balken werden mit Zementmörtel ausgegossen und können zusätzlich noch bewehrt werden. Die Balken bilden eine ebene Untersicht.
Die Stahlsteindecke „Ovalo“ besteht ebenfalls aus Mann an Mann liegenden fertigen Balken, die aus längs aneinander gereihten „Ovalo“-Steinen bestehen, die in 3 Rillen eingemörtelte rundstähle enthalten. Die am oberen ende 5 cm breiten Fugen zwischen den Balken werden mit Zementmörtel ausgegossen.
Bedingungen:
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